AGB

Dali Personal GmbH – Stand: 29.08.2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Rechtsgeschäfte zwischen der Dali Personal GmbH (nachfolgend „Verleiher“) und ihren Kundenunternehmen (nachfolgend „Entleiher“) im Bereich Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Entleihers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand

Die Dali Personal GmbH überlässt dem Entleiher Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) zur Arbeitsleistung nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Der Entleiher setzt die überlassenen Arbeitnehmer in seinem Betrieb nach Weisung ein. Ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Arbeitnehmer entsteht dadurch nicht.

3. Pflichten des Verleihers

Der Verleiher verpflichtet sich,

  • nur Arbeitnehmer mit gültigen Arbeitsverträgen und erforderlicher Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung einzusetzen,
  • die gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen einzuhalten (z. B. BAP-/iGZ-Tarifvertrag),
  • Löhne, Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und sonstige Abgaben für die überlassenen Arbeitnehmer ordnungsgemäß abzuführen,
  • den Entleiher rechtzeitig über den Einsatzbeginn, Qualifikationen und Einsatzdauer zu informieren.

4. Pflichten des Entleihers

Der Entleiher verpflichtet sich,

  • die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten,
  • die überlassenen Arbeitnehmer in den betrieblichen Arbeitsschutz einzuweisen,
  • geeignete Arbeitsmittel und Schutzkleidung bereitzustellen (soweit betrieblich erforderlich),
  • die tatsächlichen Arbeitsstunden korrekt zu erfassen und zu bestätigen,
  • die Arbeitnehmer nicht für Tätigkeiten einzusetzen, die besondere Genehmigungen erfordern, sofern diese nicht nachgewiesen sind.

5. Weisungsrecht

Das fachliche Weisungsrecht gegenüber den überlassenen Arbeitnehmern obliegt ausschließlich dem Entleiher. Der Verleiher bleibt jedoch Arbeitgeber im arbeitsrechtlichen Sinne.

6. Vergütung / Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Stundenverrechnungssätze. Abrechnungsgrundlage sind die vom Entleiher bestätigten Stundennachweise. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Verleiher berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

7. Equal Pay und Tarifbindung

Nach spätestens 9 Monaten ununterbrochenem Einsatz im selben Kundenunternehmen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf gleiche Vergütung wie ein vergleichbarer Stammmitarbeiter des Entleihers (Equal Pay). Abweichungen sind nur im Rahmen gültiger Tarifverträge zulässig.

8. Haftung

Der Verleiher haftet für die ordnungsgemäße Auswahl der überlassenen Arbeitnehmer. Für Schäden, die durch die Arbeitnehmer beim Entleiher entstehen, haftet der Verleiher nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Der Entleiher trägt das Betriebs- und Produktionsrisiko sowie die Verantwortung für die Arbeitssicherheit.

9. Geheimhaltung

Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

10. Kündigung / Einsatzbeendigung

Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG, TTDSG). Details sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln, sofern gesetzlich zulässig.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.